Rawald-Gesetze

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Die Verfassung der Freien Baronie Rawald


Inhaltsverzeichnis

1. Allgemeines Recht

• Diese Gebote gelten für alle, die sich auf dem Hoheitsgebiet der Freien Baronie Rawald aufhalten. Jeder, der die Gesetze der Freien Baronie Rawald nicht verletzt, darf sich in der Freien Baronie Rawald derart bewegen und äußern, daß ihm kein Leid zuzufügen ist.

• Das oberste Gebot aller sei die Freiheit.

• Niemand soll wegen seines Glaubens oder seiner Herkunft, sondern seiner Taten wegen beurteilt werden. Ein jeder, egal welcher Abstammung, gilt als unschuldig und frei, bis das Gegenteil bewiesen wurde. Wer einen fremden Glauben in der Freien Baronie Rawald predigen will, benötigt die Erlaubnis eines Gweros-Priesters.

• Ein jeder hat das Recht, ein freier Bürger Rawalds zu werden, so er dem Geschlecht derer von Rawald einen Treueeid schwört. Hernach erhält ein jeder seinen Bürgerbrief und steht unter dem Schutz der Baronie.

• Sklaverei ist verboten. Wer einen Angehörigen eines freien Volkes zu kaufen versucht, oder wer einen solchen verkauft, der bricht das oberste Gebot der Freiheit und soll angeklagt werden.

• Recht ist nicht käuflich. Wer sich Recht zu kaufen versucht, oder wer Recht verkauft, der macht sich des Betruges schuldig und soll angeklagt werden.

• Einzig der Baron von Rawald oder ein von ihm benannter Vertreter entscheidet über neue Gesetze. Das Recht des Barons bleibt unberührt.

2. Anklage und Rechtssprechung

• Klagen kann nur der, der einen berechtigten Grund zur Anklage hat. Wenn es zur Anklage kommt, sind Kläger und Beklagter oder von ihnen bestimmte Vertreter in der Verpflichtung, die Anklage oder die Verteidigung mit einer Beweisführung zu unterstützen. Auf ein Gottesurteil kann zurückgegriffen werden, so beide Parteien damit einverstanden sind.

• Mord, Entführung, Ketzerei, boshafte Zerstörung, Brandstiftung, Einbruch, Fälscherei, körperliche und seelische Grausamkeit und Betrug bieten einen berechtigten Grund für eine Anklage, ebenso wie die Verbreitung böswilliger Unwahrheiten über den Baron, einen Amtsträger, einen freien Bürger oder einen Gast der Freien Baronie Rawald. Die Entscheidung über das Strafmaß obliegt dem Baron oder einer von ihm bestimmten Vertretung.

• Wer Leben nimmt, verwirkt sein eigenes Recht auf Leben.

• Verrat ist, wenn jemand Informationen und/oder Dinge preisgibt, die sich gegen die territoriale Unversehrtheit oder die Krone richten. Hochverrat ist, wenn jemand Angriffe auf den Baron und seine Familie oder einen der bestimmten Amtsträger begeht. In beiden Fällen soll der Verurteilte durch den Rawaldschen Löffel vom Leben zum Tode gebracht werden.

3. Steuer

• Ein jeder Bürger der Freien Baronie Rawald ist wichtig für sein Land und soll in Frieden leben können. Dies zu gewährleisten ist die Aufgabe des Barons, und ein Heer soll aufgestellt werden zum Schutz des Volkes. Dieses zu bezahlen liegt in der Verantwortung aller, die geschützt werden wollen, und so werden alle Bürger der Freien Baronie Rawald aufgerufen, jedes Jahr zum Herbstwendefest vor den Augen aller den Zehnt des Jahreseinkommens zu spenden.


4. Erbfolge

• Die Führung der Freien Baronie Rawald soll stets in den Händen derer von Rawald liegen, bis daß die Blutlinie schwächelt und fällt.

• Nicht durch Geburt allein sei jedem Nachfolger die Führung gewiss. Erst, wenn er die Prüfungen der Ahnen besteht, soll er das Recht erhalten, sich Baron zu nennen und sich dem Volke zu offenbaren.

• Demut soll ein jeder Baron kennen. Ehe ein Nachfolger um die Baronenwürde streiten kann, muss er fünf Jahre in Armut leben. Niemals wieder soll das Blut derer von Rawald in Dekadenz verfallen!

• Stirbt ein Baron oder gibt die Würde freiwillig ab, ohne daß sein Nachfolger die Baronenwürde bereits erstritten hat, so übernimmt der Komtur seinen Platz, bis daß der rechtmäßige Baron seinen Platz einzunehmen vermag. Dieser Komtur muss einen Bluteid schwören, den Ansprüchen des wahren Barons in allen Belangen gerecht zu werden und dem rechtmäßigen Nachfolger aus der Blutlinie derer von Rawald seinen Platz zu übergeben, sobald dieser alle Vorraussetzungen erfüllt.

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